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4. Lösungsansätze in den USA


4.1. Lanham Act

Eine Grundlage für den Schutz von Marken in den USA ist der sogenannte "Lanham Act", die §§ 1052 ff des 15 US Code. Ursprünglich umfaßte der Schutz nur Namen und Symbole, wurde aber in den letzten Jahren auf eine ganze Reihe weiterer Produktbeschreibungen und -Eigenheiten ausgeweitet. So können auch Farbkombinationen, Textvariationen usw. geschützt werden[65]. Grundsätzlich ist ein Markenname schon durch die Benutzung im Geschäftlichen Bereich geschützt, US-weiter Schutz besteht aber erst mit der Eintragung in das Bundesregister[66]. Für Domain-Namen sind daher nur registrierte Markennamen relevant.
Ähnlich wie in Deutschland mit § 23 MarkenG stellte sich auch in den USA die Frage, ob Domain-Namen als Namen oder als Adressen zu klassifizieren sind. Letztlich konnte auf die Rechtsprechung zu den Telefonkürzeln zurückgegriffen werden, in der die Benutzung eingetragener Markennamen als Telefonkürzel "parasitär" genannt und verboten wurde[67]. Wie die Telefonkürzel wurden nun auch die Internetadressen als Namen angesehen, wenn sie in der Werbung entsprechend benutzt werden.
Inzwischen hat es eine Reihe von Gerichtsurteilen gegeben, die auf diese Art Markeninhabern zu ihrem Recht verholfen haben[68], eine Klage wurde abgewiesen, weil es sich nicht um eine eingetragene Marke handelte[69]. Einige Verfahren sind noch im Gange.[70]
Auch eine Entscheidung zum Thema Verwechslungsgefahr von Domain-Namen hat es schon gegeben: So wurde eine Klage von Sun Microsystems, die der Firma Sunriver die Benutzung der Domain sunriver.com streitig machen wollte, abgewiesen[71]. Bleibt die Frage, ob dies auch geschehen wäre, wenn Sunriver sich nicht auf ein eigenes Markenrecht hätte berufen können.
Auch Fälle von "Domain Name Grabbing" wurden bereits entschieden[72].

4.2. Federal Trademark Delusion Act

Der relativ neue Federal Trademark Delusion Act (15 US Code 1125(c)) wurde zur Entscheidung bestimmter Fälle ebenfalls schon herangezogen[73]. Danach kann die Verwendung eines Begriffs gegen die Rechte des Markeninhabers auch dadurch verstoßen, daß durch die Verwendung beim Kunden falsche Assoziationen geweckt werden. Dies liegt bei der Benutzung fremder bekannter Marken als Domain-Namen geradezu auf der Hand. Auch im Fall Candyland wurde dieser Act herangezogen: Die Assoziation der Marke Candyland mit einem pornographischen Angebot sei für Hasbro unzumutbar[74].


[65] 11. Bezirksgericht, John H. Harland Co. v. Clarke Checks, Inc
[66] Jonathan Josenoer, "Cyberlaw: the law on the internet", S. 97
[67] vor allem Holiday Inns v. 800 Reservations, es ging um die Verwendung des Kürzels 1-800-HOLIDAY durch 800 Reservations; siehe auch: Dan L. Burk, "Trademarks Along the Infobahn", Richmond Journal of Law and Technology 1/1995, http://www.urich.edu/~jolt/v1i1/burk.html
[68] z.B. Princeton Review v. Stanley H. Kaplan Educational Center; Hasbro, Inc. v. Internet Entertainment Group, http://www.leepfrog.com/E-Law/Cases/Hasbro_v_IEG.html
[69] Fry's Electronics, Inc. v. Octave Systems, et al., No.C95-2525 CAL (N.D. Cal.)
[70] Für eine Übersicht der Konfliktfälle siehe http://www.law.georgetown.edu/lc/internic/recent/rec4.html
[71] Sun Microsystems, Inc. v. Sunriver Corp., 1995 U.S. Dist. LEXIS 19012 (N.D.Cal. Sept. 28, 1995)
[72] Entscheidung des U.S. District Court in Kansas City , Council of Better Business Bureaus,Inc. v. Mark Sloo, No. 95-0473-CV-W-2 (Filed May 8, 1995)
[73] so in ActMedia, Inc. v. Active Media International, http://www.leepfrog.com/E-Law/Cases/ActMedia_v_Active_Media.html
[74] Hasbro, Inc. v. Internet Entertainment Group, http://www.leepfrog.com/E-Law/Cases/Hasbro_v_IEG.html


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