Eine
Grundlage für den Schutz von Marken in den USA ist der sogenannte "Lanham
Act", die §§ 1052 ff des 15 US Code. Ursprünglich umfaßte
der Schutz nur Namen und Symbole, wurde aber in den letzten Jahren auf eine
ganze Reihe weiterer Produktbeschreibungen und -Eigenheiten ausgeweitet. So
können auch Farbkombinationen, Textvariationen usw. geschützt
werden[65]. Grundsätzlich ist ein
Markenname schon durch die Benutzung im Geschäftlichen Bereich
geschützt, US-weiter Schutz besteht aber erst mit der Eintragung in das
Bundesregister[66]. Für Domain-Namen sind
daher nur registrierte Markennamen relevant.
Ähnlich wie in Deutschland mit § 23 MarkenG stellte sich auch in den
USA die Frage, ob Domain-Namen als Namen oder als Adressen zu klassifizieren
sind. Letztlich konnte auf die Rechtsprechung zu den Telefonkürzeln
zurückgegriffen werden, in der die Benutzung eingetragener Markennamen als
Telefonkürzel "parasitär" genannt und verboten wurde[67]. Wie die Telefonkürzel wurden nun auch die
Internetadressen als Namen angesehen, wenn sie in der Werbung entsprechend
benutzt werden.
Inzwischen hat es eine Reihe von Gerichtsurteilen gegeben, die auf diese Art
Markeninhabern zu ihrem Recht verholfen haben[68], eine Klage wurde abgewiesen, weil es sich nicht um eine eingetragene Marke
handelte[69]. Einige Verfahren sind noch im
Gange.[70]
Auch eine Entscheidung zum Thema Verwechslungsgefahr von Domain-Namen hat es
schon gegeben: So wurde eine Klage von Sun Microsystems, die der Firma Sunriver
die Benutzung der Domain sunriver.com streitig machen wollte, abgewiesen[71]. Bleibt die Frage, ob dies auch geschehen
wäre, wenn Sunriver sich nicht auf ein eigenes Markenrecht hätte
berufen können.
Auch Fälle von "Domain Name Grabbing" wurden bereits entschieden[72].
Der relativ neue Federal Trademark Delusion Act (15 US Code 1125(c)) wurde zur Entscheidung bestimmter Fälle ebenfalls schon herangezogen[73]. Danach kann die Verwendung eines Begriffs gegen die Rechte des Markeninhabers auch dadurch verstoßen, daß durch die Verwendung beim Kunden falsche Assoziationen geweckt werden. Dies liegt bei der Benutzung fremder bekannter Marken als Domain-Namen geradezu auf der Hand. Auch im Fall Candyland wurde dieser Act herangezogen: Die Assoziation der Marke Candyland mit einem pornographischen Angebot sei für Hasbro unzumutbar[74].
[65]
11. Bezirksgericht, John H. Harland Co. v. Clarke Checks, Inc
[66] Jonathan Josenoer, "Cyberlaw: the law on
the internet", S. 97
[67] vor allem Holiday Inns v. 800
Reservations, es ging um die Verwendung des Kürzels 1-800-HOLIDAY durch
800 Reservations; siehe auch: Dan L. Burk, "Trademarks Along the Infobahn",
Richmond Journal of Law and Technology 1/1995,
http://www.urich.edu/~jolt/v1i1/burk.html
[68] z.B. Princeton Review v. Stanley H. Kaplan Educational Center; Hasbro, Inc. v. Internet Entertainment Group, http://www.leepfrog.com/E-Law/Cases/Hasbro_v_IEG.html
[69] Fry's Electronics, Inc. v. Octave Systems, et al., No.C95-2525 CAL
(N.D. Cal.)
[70] Für eine Übersicht der
Konfliktfälle siehe
http://www.law.georgetown.edu/lc/internic/recent/rec4.html
[71] Sun Microsystems, Inc. v. Sunriver Corp.,
1995 U.S. Dist. LEXIS 19012 (N.D.Cal. Sept. 28, 1995)
[72] Entscheidung des U.S. District Court in
Kansas City , Council of Better Business Bureaus,Inc. v. Mark Sloo, No.
95-0473-CV-W-2 (Filed May 8, 1995)
[73] so in ActMedia, Inc. v. Active Media International, http://www.leepfrog.com/E-Law/Cases/ActMedia_v_Active_Media.html
[74] Hasbro, Inc. v. Internet Entertainment Group, http://www.leepfrog.com/E-Law/Cases/Hasbro_v_IEG.html