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6. Ausblick

Es ist sicher deutlich geworden, daß in den Domain-Namen ein unabsehbares Konfliktpotential steckt. Dies liegt sicher auch daran, daß die Struktur des Internet immer noch weitgehend die eines Militär- und Forschungsnetzes ist. Vor allem aus Gründen der Kompatibilität ist es bis heute zu keiner entscheidenden Reform des Domain Name Systems gekommen. So bleiben Ungereimtheiten bestehen wie die, daß das Netz teilweise nach Ländern aufgeteilt ist, teilweise nicht, daß in manchen Ländern festgelegte Subdomain-Strukturen bestehen, in anderen nicht usw. Daß jeder fast immer den Domain-Namen benutzen kann, den er will, mag ein Stück der vielbeschworenen Freiheit im Internet sein, zur Konfliktlösung trägt es nicht gerade bei.
An Reformvorschlägen, die das Konfliktpotential mindern sollen, mangelt es nicht[78]. Der Ruf nach dem Staat ist dabei unüberhörbar, einige Autoren verlangen nach der Registrierung von Domain-Namen durch staatliche Stellen und nach offiziellen Prüfverfahren, andere begnügen sich mit einer Reform des Namenssystem
Ich möchte hier in einigen Thesen darstellen, wie das Domain Name System in meine Augen reformiert werden sollte, um das Konfliktpotential zu minimieren.

  1. Die Toplevel-Domains sollten ausschließlich aus Länderkürzeln bestehen, die nur innerhalb der entsprechenden Länder vergeben werden. Dies würde nicht nur die Benutzerfreundlichkeit erhöhen (jeder wüßte, in welches Land er gerade "gesurft" ist), es würde auch die Zahl der Namenskonflikte verringern, weil sich nur noch innerhalb eines Landes Kollisionen ergeben können. Diese wären dann nach einer Rechtsordnung lösbar.
  2. Innerhalb der Länderdomains sollten Secondlevel-Domains eingerichtet werden die das Tätigkeitsfeld des Anbieters beschreiben (z.B. anwalt.de). Die Anbieter sollten dann ausschließlich Domains in "ihrer" Secondlevel-Domain bekommen. Dies würde nicht nur die Wettbewerbsvorteile der Anbieter, die solche generischen Domain-Namen heute registriert haben, beseitigen, es würde gleichzeitig das Internet wesentlich übersichtlicher machen. Dazu wäre es sinnvoll, jeweils auf www.secondleveldomain.de eine Liste der Anbieter aufzulegen.
  3. Das Registrieren von Domain-Namen sollte bezahlbar bleiben. Es gilt zu verhindern, daß Monopolisten sich bei den Registrierungen eine goldene Nase verdienen. Denkbare Modelle für die Verhinderung einer solchen Kostenexplosion wären viele Registrierstellen, die Zugriff auf eine zentrale Datenbank haben (kein Monopol), eine staatlich festgelegte Gebührenordnung oder eine staatliche Registrierstelle. Ersteres verdient angesichts knapper öffentlicher Kassen den Vorzug.
  4. Die Forderung nach einer dem Patentamt vergleichbaren Prüfung entgegenstehender Markenrechte bei der Eintragung von Domain-Namen ist abzulehnen. Denn erstens wäre dies entweder nur bei einer staatlichen Registrierstelle durchführbar oder würde, auf privater Basis, die Kosten in astronomische Höhen treiben und zweitens würde dies die Wartezeiten bei der Anmeldung so stark verlängern, daß die Innovation im Internet regelrecht blockiert würde.
  5. Über die internationale Rechtslage bei Konflikten um Domain-Namen sollte es ein internationales Abkommen geben. Sowohl die Unsicherheit, Kennzeichenrechte eines fremden Landes zu verletzen, der ein Domainbenutzer heute ausgesetzt ist, als auch die Streitigkeiten um die Vergabe internationaler Domains verlangen nach einer solchen für alle verbindlichen Lösung.

Mischa Dippelhofer


[78] u. a. Annette Kur, "Internet Domain names", CR 1996, S. 329; Torsten Bettinger, "Kennzeichenrecht im Cyberspace: Der Kampf um die Domain-Namen", http://www.nic.de/rechte/bettinger.html B V; Jonathan Agmon, Stacey Halpern, David Pauker: Criteria for a Solution, http://www.law.georgetown.edu/lc/internic/prob1.html#criteria; Macroroberts: Proposal for a Cybermark, http://www.macroberts.co.uk/cybermrk.htm


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