lVerletzung des Vervielfältigungsrechts, § 16 UrhG:
lJob-Datenbank ist schutzfähiges Datenbankwerk, § 4 UrhG
lVervielfältigung der Datenbank durch den Benutzer beim
Aufruf
ØDaten werden in den Cache des Computers kopiert
lDer Link trägt zu dieser Vervielfältigung bei
ØHaftung als Mitstörer gemäß § 97 UrhG, Unterlassungs-
und Beseitigungsanspruch
lProblem: Einwilligung des Autors in den Download
lSeiten werden zum Download ins Internet gestellt
lEs wird vertreten, dass keine Urheberrechtsverletzung
vorliege, da es an einer Störung fehle.
Der Link verweise nur auf eine legale Möglichkeit (Heidrich MMR 1998, 671; Gabel, K&R 1998, 555)
lZulässigkeit flüchtiger Speicherungen nach dem neuen §
44a UrhG
lDer Cache-Speicher ist ein flüchtiger Speicher im Sinne
der Vorschrift
ØDie Vervielfältigung beim Download-Vorgang kann nach der
Gesetzesänderung keine Urheberrechtsverletzung
mehr begründen (Reinstadler JurPC Web-Dok 332/2003)
lVerletzung des Urheberbenennungsrechtes, § 13 UrhG
lGewährt Unterlassungsanspruch, wenn die Behauptung
aufgestellt wird, ein anderer sei Urheber
(Reinstadler JurPC Web-Dok 332/2003)
lDieser Eindruck entsteht durch den Copyright-Vermerk in
der Navigationsleiste
ØUnterlassungsanspruch nach §§ 13, 97 UrhG
l