lAnspruchsgrundlage:
lUnterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach §§ 823 I,
1004 BGB
lEingriff in den eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb (Palandt § 823
RN 22)
lDie Tatsachenbehauptung ist (wahrscheinlich) falsch
lDie Äußerung ist geschäftsschädigend
ØUnterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 1004
BGB (Palandt § 1004 RN 27 ff) gegen den Autor
lKreditgefährdung, §§ 824 I, 1004 BGB
lDie Behauptung ist geeignet, Banken von der Vergabe von
Krediten abzuhalten
ØUnterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen den Autor
wie oben
lHaftung als Mitstörer
lMandant hat durch die Eröffnung des Gästebuchs objektiv
zu dem Rechtsverstoß
beigetragen
lMandant ist als Betreiber des Gästebuchs in der Lage,
die Beeinträchtigung zu
beseitigen
ØHaftung als Mitstörer gemäß § 1004 BGB (Palandt § 1004
RN 26)