lAnwendbarkeit des deutschen Rechts
lWebsite ist von Deutschland aus erreichbar
lZielgruppe sind offenbar auch deutsche Kunden (deutsche
Sprachversion!)
ØEs wird in Deutschland geworben
lDer Verbraucher hat die Rechtshandlung in Deutschland
vorgenommen
lDer PC des Verbrauchers befand sich in Deutschland.
lDie Website wurde auf diesen PC heruntergeladen
lDie Willenserklärung der Kundin wurde über das Internet
von Deutschland aus verschickt
ØEs gibt noch keine Urteile hierzu
lRechtswahl getroffen? AGB untersuchen!
lWenn italienisches Recht vereinbart, nach Art. 29 Abs. 1
EGBGB deutsche verbraucherschützende
Vorschriften zwingend anwendbar
lZuständigkeit der deutschen Gerichte:
lArt. 16
Absatz 1 der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in
Zivil- und Handelssachen (EUGVVO): Verbraucher können in ihrem Heimatland
klagen
lArt. 15
Absatz 1 c) EuGGVO: Art. 16 Absatz 1
ist anwendbar auf alle Verträge,
bei denen sich Verkaufsangebote aus dem EU-Ausland an Verbraucher im Inland richten
ØLiegt vor, wenn eine Website sich sprachlich an deutsche
Kunden richtet