lOLG Köln,
JurPC Web-Dok 364/2002: Es besteht kein
Anscheinsbeweis dafür, dass der
Inhaber des Accounts, mit dem das Gebot abgegeben wurde, auch selbst das Gebot abgegeben hat
lDer Käufer kann sich mit der Behauptung, ein Dritter
habe seinen Account benutzt, „aus der Affaire ziehen“, da der Verkäufer regelmäßig nicht
beweisen kann, wer den Account benutzt hat
ØFragwürdige Entscheidung
lLG Berlin,
JurPC Web-Dok 43/2004: Bei
Online-Auktionen ist regelmäßig ein Versendungskauf
gemäß § 447 BGB vereinbart, die Gefahr geht mit der Übergabe an die Post auf den Käufer über
lAG Duisburg, 27 C 4288/03, Computerbild
10/2004, 5: Wird das Angebot vom Anbieter vor Ende der Auktion zurückgezogen, hat der
Anbieter einem Bieter, der dadurch
daran gehindert wird, sein Gebot abzugeben, Schadenersatz zu leisten
ØFragwürdige Entscheidung, da der Bieter nicht beweisen
kann, dass er nicht überboten worden
wäre.