lSchreiben an den Gegner:
lAufforderung, die Uhr Zug um Zug gegen Zahlung des
Kaufpreises herauszugeben
lFristsetzung
ØErfüllung der Bedingung gem. § 281 Abs. 1 BGB
Øhier nicht unbedingt nötig, da Gegner die Herausgabe
bereits verweigert hat
lAufforderung, eine erneute Versteigerung zu unterlassen,
Schadenersatzforderung androhen
lWenn der Gegner die Uhr nicht herausgibt:
lKlage auf Herausgabe der Uhr Zug um Zug gegen Zahlung
des Kaufpreises
lHilfsweise: Klage auf Schadenersatz (§ 280 Abs. 1, 3,
281 Abs. 1 Satz 1 BGB)
lPositives Interesse: Differenz zwischen Kaufpreis und
Wert der Uhr
ØHilfsantrag ist grundsätzlich sinnvoll, da die Uhr bis
zum Ende des Verfahrens
nicht mehr vorhanden sein kann