l§ 9 Nr. 1 EBay-AGB: Das Einstellen eines Artikels ist ein verbindliches Angebot an den höchsten Bieter. Annahme durch Abgabe des
höchsten Gebots (§ 9 Nr.
2)
lDie rechtliche Beurteilung von Willenserklärungen bei
Online-Versteigerungen war in
der Rechtsprechung zunächst umstritten:
lLG
Münster, JurPC Web-Dok 60/2000 (ricardo.de):
Versteigerungsangebot kein
bindendes Angebot, sondern nur invitatio ad offerendum, da Angebot nicht hinreichend bestimmt, vorweggenommene
Annahmeerklärung einschränkend
auszulegen, keine Annahme eines Angebotes unter Einstandspreis, da sonst unangemessene Benachteiligung
des Verkäufers
lOLG Hamm,
JurPC Web-Dok 255/2000 (Berufung): bindendes Vertragsangebot durch Eröffnung der Versteigerung, durch
die zeitliche Begrenzung
der Versteigerung hinreichend bestimmt, keineBenachteiligung des Verkäufers, da dieser bewusst das Risiko eingeht,
unter Einkaufspreis zu verkaufen
lFreischaltung eines Versteigerungsangebots ist wirksames
Angebot
ØDer Vertrag ist wirksam zustande gekommen
l