lBeweissicherung:
lAlle Seiten der betreffenden Online-Auktion auf ebay.de
aufrufen und ausdrucken
ØDer Gegner könnte
vor Gericht bestreiten, dass die Auktion stattgefunden hat. Bis dahin sind die Auktionsseiten möglicherweise
gelöscht.
lDen Mandanten bitten, sämtliche E-Mails aus der
Versteigerung auszudrucken
und mitzubringen
ØDer Gegner könnte
vor Gericht bestreiten, dass der Mandant den Zuschlag erhalten hat.
lBenutzerkennung bei E-Bay einrichten und den gesamten
Weg der Einrichtung mit
Ausdrucken dokumentieren
ØSo kann dokumentiert
werden, dass jeder, der an einer Auktion teilnehmen will, die AGB angezeigt bekommt und bestätigen muss.
lRechtliche Beurteilung eines Vertragsschlusses via
EBay:
lÜberprüfung des Ablaufs der Versteigerung,
Willenserklärungen?
lÜberprüfung der AGB
Ø