lBei Dialer auf der Telefonrechnung: Widerspruch gegen
streitigen Rechnungseintrag
erheben
lTelekom wird das Inkasso an Netzbetreiber weitergeben
(keine Sperrung!)
lNetzbetreiber / Inkassofirma wird eine Mahnung
schicken
lGegenüber dem Netzbetreiber Forderung anzweifeln und
Nachweis gemäß § 16 Abs. 1 TKV
fordern (ggf. Netzbetreiber herausfinden):
lEinzelverbindungsnachweis mit Rufnummer und Zeitpunkt
der Einwahl
lViele Netzanbieter sind dazu nicht in der Lage
lTechnische Überprüfung und Vorlage des
Prüfprotokolls
lNetzanbieter legen fast immer ein allgemeines
Prüfzertifikat vor, dies genügt jedoch nicht, es ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (AG
Krefeld, 80 C 443/03)
lSehr viele Netzanbieter geben an dieser Stelle den
Forderungseinzug auf, da ihnen
der Nachweis nicht gelingt, ansonsten wertvoller Zeitgewinn
lMandant auffordern, Beweismittel zu sammeln:
lScreenshots der besuchten Website: Hinweis auf
kostenpflichtige Verbindungen
lTaugliche Zeugen (Familienmitglieder)
ØWenn es an einer Voraussetzung fehlt, Forderung
zurückweisen
ØRechtlich zulässige Dialer sind sehr selten