lAntrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
lVerfügungsgrund: Dringlichkeitsvermutung analog § 25
UWG
lumstritten, dagegen OLG Hamm K&R 2000, 90, OLG
Düsseldorf GRUR-RR 2002, 212,
dafür OLG Dresden CR 1999, 589, OLG Frankfurt MarkenR 2002, 296, OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 345, OLG Stuttgart WRP 1997,
118
lWiderlegt, wenn EV mehr als 4-6 Wochen nach Entdeckung
des Verstoßes EV beantragt
wird
lAntrag, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden
lAntrag, den Gegner zur Unterlassung zu verurteilen
lAntrag, den Gegner zur Freigabe zu verurteilen
lLiteraturmeinung: in EV nicht zulässig, da Vorwegnahme
der Hauptsache (Stöckel/Lüken,
Handbuch Markenrecht, Teil 3 D V 2. c))
lRechtsprechung verurteilt im EV-Verfahren regelmäßig zur
Freigabe – zu Recht, da ein
Unterlassen der Domainbenutzung ohne Freigabe praktisch nicht möglich ist
lKein Antrag auf Übertragung der Domain
ØDispute-Eintrag ist unverzichtbar
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