lIst der Gegner noch Inhaber der Domain?
lWird unter der Domain eine Website betrieben?
lKontrolle der Website auf Angebote im Schutzbereich der
Marke
lKontrolle auf Anhaltspunkte für die Nutzungsdauer der
Domain
lDie Gegenseite könnte durch ein langjähriges Web-Angebot
unter der Domain ältere Rechte
als der Mandant erworben haben (Unternehmenskennzeichen,
§ 5 Abs. 2 MarkenG, Werktitel, § 5 Abs. 3 MarkenG – LG Stuttgart MMR 2003, 675)
lKontrolle des Impressums, Feststellung des
Geschäftsführers
lKontrolle der Website auf mögliche weitere Verstöße (z.
B. UWG)
lUnbedingt von allen wichtigen Seiten Ausdrucke
anfertigen
lSicherung von Beweismitteln, da sich im Internet schnell
etwas ändert
lHat der Gegner seinerseits Markenrechte an dem
Begriff?