lKollision von Markenrecht und Domain-Namen:
lAuf der einen Seite: Marke, für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt, auf der anderen Seite: Domain,
genutzt für die gleichen Waren
/ Dienstleistungen
ØMarkenrechtsverletzung, Unterlassungsanspruch des Markeninhabers, § 14 Abs. 2 MarkenG
¡Reine Registrierung einer Marke als Domain-Namen (ohne
Nutzung)
ØLange umstritten (dafür OLG Stuttgart MMR 1998, 543 –
steiff.com, dagegen OLG
Karlsruhe JurPC Web-Dok. 17/2002 – dino.de
ØBGH in shell.de: Registrierung genügt, da sie
Berechtigten ausschließt
vBeide haben Rechte an der Bezeichnung:
ØVorrang des prioritätsälteren Rechts, § 6 Absatz 1
MarkenG