lEmpfehlung, Sperrung vorerst durchzuführen
lDie Landesmedienanstalt hat den Sofortvollzug
angeordnet
ØRechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung, § 80
Abs. 2 Nr. 4 VwGO
lWahl der Sperrmöglichkeit, die den geringsten Aufwand / Eingriff bedeutet
lSicherung von Beweisen
lAusdrucke der fremden Website anfertigen
lBenutzerstatistiken sichern
lAus den Logfiles eines Proxy-Servers kann sich ergeben,
wie oft die Benutzer die
fragliche Seite aufgerufen haben
ØGeringe Aufrufhäufigkeit kann ein Argument im Rahmen der
Verhältnismäßigkeitsprüfung
sein
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