Taktisches Vorgehen bei vollmachtloser Abmahnung
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Die Abmahnung unverzüglich unter Verweis auf die
fehlende Vollmacht zurückweisen
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Gleichzeitig eine selbst formulierte UVE abgeben
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Kostenerstattungsansprüche unter Verweis auf die
Unwirksamkeit der Abmahnung zurückweisen