lUnterlassungsverpflichtungserklärung abgeben
lNur so kann eine einstweilige Verfügung vermieden
werden
lBei der UVE beachten:
lNie die Formulierung des Gegners übernehmen
lUnterlassungspflicht so eng wie möglich fassen
lKein Anerkenntnis bezüglich der Kosten abgeben
lVermeidung der gegnerischen Anwaltskosten
lWar die Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich?
lZweifelhaft bei:
lUnternehmen mit Rechtsabteilung (einfache
Verstöße)
l„Abmahnvereinen“ (z. B. Wettbewerbszentrale)
lMassenabmahnungen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 122, „FTP-Explorer“)
lIst die Abmahnung wegen formeller Fehler
unwirksam?
l