lMandant befragen: Werden die Vorwürfe der Sache nach zu Recht erhoben?
lÜberprüfung des Sachverhalts im Internet
lRechtliche Prüfung
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lBerechtigung der Abmahnung des RA Grafenschreck
lVervielfältigung und Verbreitung ohne Genehmigung des
Urhebers
lVervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und Verbreitungsrecht
(§ 16 UrhG) sind
exklusive Rechte des Urhebers (§ 15 Abs. 1 UrhG)
lVervielfältigung von Ausnahme des § 53 Abs. 1 UrhG
gedeckt
lVerbreitung jedoch nicht (§ 53 Abs. 6 UrhG)
ØVerbreitung über das Internet ist eine Verbreitung an
jedermann
ØUnterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG
ØDie Abmahnung ist berechtigt.
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