Die Krise der juristischen Ausbildung braucht nicht diskutiert zu werden, sie
ist offensichtlich. In wohl keinem anderen Studienfach spielen private
Repetitorien mittlerweile eine derart große Rolle wie im Jurastudium. Der
Grund dafür ist simpel: Den Universitäten fehlt das Geld, um eine
Examensvorbereitung anzubieten, wie es bei den "Privaten" längst Standard
ist: eine Vielzahl von Kursen und, nicht zuletzt, ein breites Angebot von
unmittelbar examensvorbereitenden Skripten und Übungsklausuren mit
Musterlösung. Hier sind die Repetitorien auch klar im Vorteil, weil sie in
der Lage sind, bundesweit ein aufeinander abgestimmtes Angebot von Skripten und
Übungsfällen anzubieten. Dieser Artikel wird eine Möglichkeit
aufzeigen, wie die Universitäten mit Hilfe der neuen Medien ein dichtes
Netz von Übungsfällen, Skripten und anderen Hilfen zur
Examensvorbereitungen knüpfen könnten, die allen Studenten in
Deutschland zuhause und an der Universität kostenlos zur Verfügung
stehen würden.
Alle
Universitäten in Deutschland sind durch Computernetzwerke miteinander
verbunden. Diese Struktur ist schon vorhanden, ihre Nutzung verursacht keine
zusätzlichen Kosten. Auch für die Einrichtung eines Computerraumes
steht jeder Fakultät aus den CIP-Mitteln der Bundesregierung Geld zur
Verfügung. Außerdem haben die weitaus meisten Jurastudenten einen
eigenen Computer. Die technischen Möglichkeiten, Material zur
Examensvorbereitung bundesweit anzubieten, sind also vorhanden. Die
Infrastruktur eines Verlages, der bei der Sache Gewinn machen will, braucht
dazu nicht in Anspruch genommen zu werden. Auch die Zahl der Benutzer spielt
keine Rolle. Ist in der Bibliothek ein Buch einmal ausgeliehen, so steht es
nicht mehr zur Verfügung. Bei Internet-Angeboten kann es allenfalls zu
Wartezeiten im Minutenbereich kommen, wenn wirklich einmal alle Jurastudenten
in Deutschland gleichzeitig zugreifen. Und selbst solchen Engpässen ist
leicht beizukommen, indem beliebte Angebote von den einzelnen
Universitäten "gespiegelt", also als Kopie angeboten werden.
Computerlernangebote, auf die über ein Netzwerk zugegriffen wird, werden
also bei weitem nicht so schnell zum knappen Gut wie die Bücher einer
Bibliothek.
Die einfachste Art der computerbasierten Veröffentlichung ist, das
Material als simplen Text auf einen über das Netz zugänglichen
Computer, einen Server, aufspielen. Die Studenten können diesen Text dann
über das Netz auf ihren Computer laden und ausdrucken. Ein Beispiel
dafür sind die Skripten von Prof. Belling aus Potsdam[1]. So hat die Computerveröffentlichung allerdings
keinerlei didaktische Vorteile gegenüber einer Veröffentlichung in
gedruckter Form.
Interessanter sind sicher sogenannte Hypertextsysteme, die es erlauben,
bestimmte Wörter oder Sätze im Text farbig zu hinterlegen. Der
Benutzer kann dann mit einem Mausklick auf das markierte Wort ein anderes
Textdokument aufrufen, das weitere Informationen zum markierten Text
enthält. So kann man etwa hinter "die Meinung des BGH" das entsprechende
Urteil vorhalten. Auch besteht die Möglichkeit, dem Benutzer mehrere
Lösungswege aufzuzeigen, zwischen denen er hin- und herschalten kann.
Ein solches Hypertextsystem ist der Microsoft Multimedia Viewer, mit dem
Professor Rüßmann eine Fülle von Lernanwendungen erstellt hat[2]. Solche Lernsequenzen entsprechen weitgehend
den Windows-Hilfedateien, was den Vorteil hat, daß viele Benutzer sie
schon kennen. Sie bestehen je nur aus einer Datei, so daß sie leicht auf
Diskette mit nach Hause genommen werden können. Im Internet sind sie
jedoch nur eingeschränkt einsetzbar: Sie setzen die Installation eines
(kostenlosen) Viewerprogramms von Microsoft voraus, das -natürlich- das
Betriebssystem Microsoft Windows benötigt, das wiederum keineswegs auf
jedem mit dem Internet verbundenen Computer installiert ist. Zwar kann man die
Lernsequenzen im Internet so anbieten, daß der Benutzer sie direkt aus
dem Netz abrufen kann, ohne sie erst auf dem eigenen Computer zu installieren,
jedoch bürdet man dem Benutzer zunächst die Installation des Viewers
auf und Benutzer von Macintosh- und anderen Computern schließt man ganz
von dem Angebot aus. Ein weiterer Nachteil ist, daß die
Hypertext-typischen Querverweise nur innerhalb einer Lernsequenz möglich
sind. Ein richtiges "Lern-Netzwerk" mit Querverweisen zu anderen Lernangeboten
läßt sich so also nicht erstellen. Nicht zuletzt ist der Compiler,
der zur Erstellung solcher Lernsequenzen notwendig ist, nicht gerade billig.
Dagegen hat sich das Hypertext-Format HTML im Internet bereits durchgesetzt.
Fast jeder für die Recherche im Internet benutzte Computer hat heute ein
Programm installiert, das in der Lage ist, HTML-Dokumente aus dem Internet
abzurufen und anzuzeigen, einen sogenannten "Browser". Browser gibt es für
alle Betriebssysteme und Computertypen. Zum Erstellen von HTML-Dokumenten
braucht es keinen teuren Compiler, es gibt im Netz "an jeder Ecke" kostenlose
Editoren, und für die großen Textverarbeitungen, etwa Word oder Word
Perfect, werden bereits kostenlose Konverter angeboten, die mit diesen
Textverarbeitungen erstellte Dokumente problemlos in HTML-Dokumente umwandeln
und das leichte Setzen von Hypertext-Querverweisen erlauben. So ist es nicht
schwer, für universitäre Veranstaltungen mit der Textverarbeitung
erstellte Dokumente, etwa Skripten und Übungsfälle, im Internet zu
veröffentlichen. Er verwundert nicht, daß das weltweite Netzwerk von
HTML-Dokumenten, das "World Wide Web" (WWW), in der Presse oft mit dem Internet
gleichgesetzt wird. Es ist in den letzten Monaten geradezu explosionsartig
gewachsen und hat alle anderen Internetdienste in den Hintergrund
gedrängt. Die starke Zunahme an Internetangeboten in jüngster Zeit
findet fast vollständig im WWW statt. Als Medium für Lernanwendungen
bietet HTML nicht nur die Möglichkeit, Querverweise innerhalb der eigenen
Lernsequenz zu erstellen, man kann Querverweise auf jeden Hypertext, aber auch
auf "normale" Texte, Grafiken und andere Dokumente im gesamten Internet, also
weltweit, zu setzen. So steht einem echten "Lern-Netzwerk" nichts mehr im Wege:
Andere Angebote lassen sich auf Mausklick direkt aufrufen, statt sie wie bei
Literaturhinweisen umständlich nachzuschlagen. Der Student lernt bequem am
Bildschirm, statt die Bibliothek nach einem Buch, einem Skript oder einer
CD-ROM abzusuchen. Durch das Hypertextformat fällt es leicht, an
verschiedenen Textstellen Anmerkungen anzubringen, etwa Literaturangaben,
Gerichtsurteile, Hinweise auf häufig gemachte Fehler oder eben besagte
Querverweise auf andere Internetangebote.
An
dieser Stelle möchte ich von meinen eigenen Erfahrungen mit juristischen
Lernangeboten im Internet berichten. Am Lehrstuhl für Zivilrecht und
Römisches Recht der Universität des Saarlandes hatte ich die
Möglichkeit, mit juristischen Lernangeboten im Internet zu
experimentieren.
Dabei war es sehr von Vorteil, daß alle Computer des Lehrstuhls über
das Netz der Universität an das Internet angeschlossen sind. Einer dieser
Computer läuft mit dem Betriebssystem Windows NT. Dies erlaubt es, ihn
zugleich für normale Büroanwendungen, als Server für die anderen
Lehrstuhlcomputer und als Internet-Server zu nutzen. Für Windows NT gibt
es eine Fülle von Serverprogrammen für das WWW. Die Firma NetScape
bietet ihren WWW-Server allen Universitätsinstituten sogar kostenlos
über das Internet an, ein Angebot, von dem wir Gebrauch machten. Die
Installation des Servers war ausgesprochen einfach. Ein Eintrag in die
Übersichtsseite unseres Fachbereiches[3],
und schon konnten die Studenten unseren Lehrstuhl im Internet erreichen[4].
Nun ging es darum, unser Angebot mit Leben zu erfüllen. Zunächst
bediente ich mich der beiden Klausuren, die unser Lehrstuhl im
Examensklausurenkurs unserer Universität gestellt hatte. Ein Doktorand an
unserem Lehrstuhl hatte dazu umfangreiche Musterlösungen entwickelt und
mit der Textverarbeitung Word für Windows erstellt. Diese konvertierte ich
mit einem von Microsoft kostenlos zur Verfügung gestellten Konverter in
das HTML-Format und legte sie auf unserem Internet-Server auf[5]. Dazu kamen dann noch Literaturhinweise und Hinweise auf
häufig gemachte Fehler, die als Hypertext-Querverweise eingearbeitet
wurden. Dies geschah in ständiger Rücksprache mit den Korrektoren und
Prof. Bürge, um den Studenten aus erster Hand die Probleme des Falles und
die typischen "Stolperstellen" nahezubringen. Bei der zweiten Klausur scannte
ich in Zusammenarbeit mit dem Ersteller der Klausur zusätzlich wichtige
Literaturzitate ein und stellte sie in den Anmerkungen zur Verfügung, um
den Studenten das Nachschlagen zu ersparen. Am Ende steht der Verweis auf ein
Eingabeformular, mit dessen Hilfe man einfach Nachrichten per E-Mail an die
Mitarbeiter des Lehrstuhls schicken kann, um Rückmeldungen zu
ermöglichen. Das Echo war sehr positiv. Die meisten Rückmeldungen
kamen dabei von anderen Universitäten, was meine Vermutung
bestätigte, daß ein solches Angebot von deutschlandweitem Interesse
ist und daher ins Internet und nicht etwa auf den Novell-Server unseres
Computerraums gehört. Es kam aber auch eine Rückmeldung, die uns
berechtigterweise auf einen Fehler in der Lösungsskizze der ersten Klausur
hinwies. Die einfache Rückmeldungsmöglichkeit per E-Mail hatte sich
also bewährt.
Mein nächstes Projekt war die Umsetzung einer Multiple-Choice-Klausur in
ein interaktives Lernprogramm. Diese Klausur war am Ende der
Anfägerarbeitsgemeinschaft gestellt worden, um den Wissensstand der
Teilnehmer zu testen. Das Lernprogramm sollte nun jedem Jurastudenten einen
Test seines Wissensstandes ermöglichen. Ich bediente mich dabei eines
Programmes der Universität Bristol, das in der Lage ist, je nach Anfrage
ein HTML-Dokument zu generieren, das dem Benutzer dann sagt, ob er richtig oder
falsch gelegen hat. Auch Fragen mit mehreren richtigen Antworten sowie
Benutzereingaben sind möglich. Am Ende bekommt der Benutzer die Zahl der
richtig beantworteten Fragen angezeigt, auch die Vergabe von Punkten ist
möglich. Ich habe dieses Programm "ins Deutsche übersetzt", also mit
deutschen Rückmeldungen versehen, und die Klausur an dieses Programm
angepaßt. Zu jeder Frage gab es auch eine ausführliche
Lösungsskizze zum Abrufen, die wiederum Hinweise auf hilfreiche Literatur
enthielt. Das Hypertext-System ermöglichte es uns sogar, einen kompletten
Aufsatz per Querverweis in eine der Lösungsskizzen aufzunehmen. Die
Nutzung dieses Angebotes war rege, leider zeigen die Statistiken, daß nur
etwa die Hälfte der Anwender die Klausur bis zu Ende gelöst haben,
viele haben wohl schon nach den ersten Fragen aufgegeben.
Unser umfangreichstes Projekt bisher war "die virtuelle Übung"[6]. Im Wintersemester 1995/96 betreute unser
Lehrstuhl die Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger.
Dabei kam unserem Internetangebot eine wesentliche Unterstützungsfunktion
zu: Wir veröffentlichten dort alle für die Übung relevanten
Informationen und hielten sie auf dem neuesten Stand, insbesondere wurden im
Terminplan der Übung alle Zeit- und Raumänderungen eingetragen.
Außerdem kann man bis heute alle geschriebenen Hausarbeiten und Klausuren
abrufen; nach ihrer Rückgabe haben wir auch jeweils eine Musterlösung
mit Literaturangaben und Anmerkungen des Korrektors veröffentlicht. Dieses
Angebot fand sehr guten Anklang. Allein im Monat Dezember verzeichneten wir
mehr als 200 Zugriffe je auf die erste Hausarbeit und die erste Klausur. Auch
in einer Umfrage unter den Übungsteilnehmern wurde das Angebot sehr
positiv beurteilt: Bei einer Beteiligung von 15,2 % gaben 67,61 % an, das
Angebot selbst genutzt zu haben, 94,37 % fanden es sinnvoll[7]. Neben vielen positiven Rückmeldungen, die wir per
E-Mail erhielten, meldeten sich auch Teilnehmer der Übung im
Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene, die sich ein ähnliches
Angebot für ihre Übung wünschten. Prof. Ranieri erklärte
sich daraufhin bereit, versuchsweise die Musterlösung der ersten
Hausarbeit dieser Übung aufzulegen[8].
Unser Projekt hat also bereits Nachahmer gefunden.
Heute, so denke ich, zeigt unser Angebot eine ganze Reihe von
Möglichkeiten für Lehrstühle auf, die sich mit eigenen Angeboten
im Internet engagieren möchten[9].
Inzwischen
gibt es im Internet schon eine ganze Reihe weiterer Institute, die das
Hypertextformat HTML für die juristische Ausbildung nutzen.
So ist Prof. Rüßmann mittlerweile von seinem eingangs erwähnten
Microsoft-Hypertextformat auf HTML umgestiegen und bietet unter anderem ein
Skript zu seiner Vorlesung "Gesetzliche Schuldverhältnisse" und einen
Übungsfall aus dem Kaufrecht an, wobei man zwischen dem nationalen und dem
internationalen Kaufrecht wählen kann. In der internationalen Version kann
der Benutzer auch Verweise auf die entsprechenden Regeln im UN-Kaufrecht
anklicken[10].
Volker Reuschenbach, ehemals wissenschaftlicher Mitarbeiter der
Universität Bayreuth, bietet auf dem dortigen WWW-Server ein vorbildliches
"Einstiegsrepetitorium Strafrecht BT" an. Sein Angebot besteht aus Fällen
mit Musterlösung, wobei der Benutzer mit einem Mausklick jeweils die
entsprechende Gerichtsentscheidung aufrufen kann[11].
An der Humboldt-Universität Berlin wurde eine Lernsequenz zum
Urkundenstrafrecht entwickelt. Dabei hat der Benutzer mittels
Hypertextfunktionen die Möglichkeit, zu wählen, was er sich genauer
anschauen will - dazu werden nähere Erklärungen zu jedem
Teilstück der Urkunden-Definition und zu den einzelnen
Urkundensonderformen angeboten, die sich jeweils per Mausklick aufrufen
lassen[12].
Diese kurze Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich
habe lediglich die Angebote herausgegriffen, die auch von den speziellen
Möglichkeiten der Hypertextsprache HTML Gebrauch machen. Darüber
hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Angebote.
Nun
machen einzelne Angebote an verschiedenen Universitäten noch kein echtes
Lern-Netzwerk. Dem Studenten muß zunächst eine Möglichkeit
gegeben werden, die Lernhilfen auch zu finden. Dazu haben ich eine erste
Übersicht erstellt, die in die einzelnen Rechtsgebiete gegliedert ist[13]. Eine solche Liste macht aber nur dann Sinn,
wenn sie gepflegt wird, also wenn neue Internetangebote auch eingetragen
werden. Dazu bin ich, oder wer auch immer eine solche Liste pflegt, auf die
Zuschriften der Anbieter angewiesen.
Darüber hinaus ergeben sich aus der freien Untereinander-Verknüpfung
im WWW Möglichkeiten, die meiner Ansicht nach noch viel stärker
genutzt werden könnten: Querverweise zwischen den einzelnen Angeboten
wären für den Benutzer mancherorts sehr hilfreich. Denn so bietet
sich ihm die Möglichkeit, sehr einfach verschiedene Ansichten zu
vergleichen.
Ob die Möglichkeiten der neuen Medien für die juristische Ausbildung
genutzt werden können, hängt letztlich vom Engagement der
Lehrstühle und Institute ab. Sie haben durch die kostenlose Anbindung der
Universitäten an das Internet im Moment einen entscheidenden Vorteil
gegenüber den Repetitorien. Es wäre schade, wenn dieser Vorsprung
nicht genutzt würde und wenn auch auf diesem Gebiet die privaten
Repetitorien wieder eine Marktlücke finden.
Mischa Dippelhofer
[1]
http://141.89.32.20/u/fakultaeten/juristische_fakultaet/ls_buergerliches_recht_arbeits_und_sozialrecht/index.htm
[2] http://rw20hr.jura.uni-sb.de/lehre.htm
[3] Der WWW-Server des FB Rechtswissenschaft
Saarbrüchen ist unter http://www.jura.uni-sb.de/ zu erreichen.
[4] Die Homepage des Lehrstuhls Prof. Bürge
finden Sie unter http://gaius.jura.uni-sb.de/
[5] Auflegen bedeutet dabei lediglich das
Ablegen des Dokumentes in einem bestimmten Verzeichnis auf dem Server (aufgrund
der oben geschilderten Struktur ist dies von jedem Lehrstuhlcomputer aus
möglich) und das Setzen eines Verweises von der Übersichtsseite
aus.
[6] Sie finden die Virtuelle Übung unter
http://gaius.jura.uni-sb.de/Veranstaltungen/ue-ws95/
[7] Das vollständige Ergebnis der Umfrage
können Sie im Internet unter der URL
http://gaius.jura.unisb.de/Veranstaltungen/ue-ws95/Umfrage.htm abrufen.
[8] Siehe
http://gaius.jura.uni-sb.de/Ranieri/Uebung95/Hausarbeit1/
[9] Das Angebot des Lehrstuhls Prof. Bürge
ist abrufbar unter http://gaius.jura.uni-sb.de/
[10] Die Lernmaterialien von Prof.
Rüßmann finden sich unter http://rw20hr.jura.uni-sb.de/lehre.htm
[11] Das Reuschenbach-Repetitorium findet sich
unter http://www.uni-bayreuth.de/departments/rep-web/
[12] Die Urkunden-Lernsequenz hat die Adresse
http://www.rewi.hu-berlin.de/Experiment/welcome.html
[13] http://gaius.jura.uni-sb.de/Studium/