1 Internet-Dienstleister: Verantwortung für den Jugendschutz
Immer mehr Jugendliche nutzen das Internet.
Die Zahl der Computer mit Internetanschluss in Deutschlands Kinderzimmern nimmt
ständig zu. Auch die Schulen werden nach und nach an das Internet
angeschlossen. Diese Entwicklung ist absolut zu begrüßen,
schließlich stellt das Internet eine Zukunftstechnologie dar, deren
Beherrschung für den größten Teil der heutigen Jugend einmal
eine entscheidende beruflichen Qualifikation darstellen wird.
Allerdings wird die Freiheit der
Kommunikation im Internet in diesem Zusammenhang auch zum Problem, da die
meisten jugendgefährdenden Inhalte im Internet völlig ungeschützt
abrufbar sind. Eltern sind bei der Kontrolle dessen, was ihre Sprösslinge
mit dem Computer machen, oft schon aufgrund mangelnder technischer Kenntnisse
überfordert. Auch Lehrer kapitulieren noch allzu häufig vor dem
überlegenen Know-how ihrer Schüler.
Daher muss Jugendschutz im Internet, soll
er funktionieren, von den Anbietern der Internet-Dienstleistungen, den
Providern, sichergestellt werden.
Nach dem Freispruch des Compuserve-Chefs
Felix Somm vom Vorwurf der Verbreitung kinderpornographischer Bilder und
indizierter Spiele[1]
könnte jedoch der Eindruck entstehen, Provider seien überhaupt nicht
verpflichtet, Jugendschutz sicherzustellen und dies sei im Internet technisch
auch gar nicht möglich.
Dieser Eindruck täuscht. Wie der
Vertreter der Staatsanwaltschaft nach der Verhandlung betonte, wird gegen
Betreiber von News Servern, die jugendgefährdende Gruppen offen anbieten,
weiterhin vorgegangen. Auch Betreibern von Web-Servern mit
jugendgefährdenden Inhalten müssen den Arm des Gesetzes fürchten.
Dies muss jedoch nicht das Ende der erotischen Angebote im Internet bedeuten. Es
gibt durchaus technische Möglichkeiten, um solche Angebote mit einem
Jugendschutz auszustatten, der den rechtlichen Anforderungen
genügt.